Musikschulen bilden ihre Schüler in Musik, Musikgeschichte und damit verbundenen Künsten wie Tanz oder Musiktheater aus. Der Schwerpunkt liegt dabei jedoch meist auf dem Erlernen und Meistern eines bestimmten Musikinstruments.
Grundsätzlich unterscheidet man in Deutschland zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Musikschulen. Eine öffentlich-rechtliche Musikschule hat einen gemeinnützigen, meist kommunalen Träger. Die Musikschulen genießen einen besonderen Status und werden bevorzugt von der öffentlichen Hand gefördert, vergleichsweise einer städtischen Bibliothek oder Theaterbühne.
Insgesamt gibt es heute rund 950 Musikschulen dieses Typs in Deutschland. Sie sind vor allen Dingen in den Städten ansässig, richten sich mit ihrem Angebot aber natürlich auch an die Bewohner der umliegenden kleineren Ortschaften.
Die öffentliche Musikschule wendet sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche, die dort die Möglichkeit erhalten, das Spielen von Musikinstrumenten oder das Singen von der Pike auf zu erlernen. Daneben bietet jede Musikschule aber auch Kurse für musikinteressierte Erwachsene an. Aktuell sind rund eine Million Menschen aller Altersklassen in Deutschland Mitglied einer solchen Musikschule. Die öffentlich-rechtlichen Musikschulen sind im Verband deutscher Musikschulen organisiert. Dieser wurde im Jahre 1952 gegründet und hatte zu jener Zeit 12 Musikschulen in der Mitgliedschaft. Der Verband deutscher Musikschulen legt viel Wert darauf, dass für alle öffentlichen Musikschulen die gleichen Lehr- und Strukturpläne gelten und damit alle angeschlossenen Schulen ihren Kunden vergleichbare Qualitätsstandards bieten.
Private Musikschulen bieten ein ähnlich umfassendes Leistungsangebot und sind oft auch in kleinen Städten und Dörfern vorzufinden. Viele private Musikschulen haben sich auf Nischen spezialisiert, um sich so im Wettbewerb abheben zu können. Dieser Trend ist seit den 80-er Jahren zu beobachten. Solche Schulen bieten zum Beispiel speziell Kurse für Pop, Rock oder Jazz an. Hier wird oft eine sehr individuelle und am Schüler orientierte Ausbildung geboten. Daher sind diese Schulen nicht nur für das Lernen von Instrumenten im Kindesalter und der Jugend geeignet, sondern auch für Wiedereinsteiger oder Rentner, die ihre freie Zeit gerne mit Musik bereichern würden, geeignet. In zunehmendem Maße werden solche privaten Musikschulen auch von Instrumentenherstellern und Musikfachgeschäften betrieben. Bekannte Beispiele dafür sind die Yamaha-Musikschulen oder die Musikschule Fröhlich. Vereinzelte Musikschulen haben sich im Jahre 1997 in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt zum Bundesverband deutscher Privatmusikschulen e.V. zusammengeschlossen. Dieser Verein ist seit 2004 im Deutschen Musikrat e.V. Mitglied.
Egal, ob sie öffentlich-rechtlich oder privat betrieben werden, normalerweise dürfen sich alle Ausbildungsstätten für Musik mit dem Titel „Musikschule“ schmücken. Eine Ausnahme bildet der Freistaat Bayern. Hier ist der Begriff „Musikschule“ gesetzlich geschützt und nur öffentlichen Musikschulen vorbehalten. Einige Bundesländer fahren hier eine andere Politik. In Brandenburg etwa sind solche private Musikschulen inzwischen staatlich anerkannt und den öffentlich-rechtlichen gleichgestellt.