Wussten Sie schon?
An der Musikschule unterrichten in der Regel Musikerzieher, die mindestens eine Prüfung zum diplomierten Musiklehrer abgelegt haben. Ein diplomierter Musiklehrer ist jedoch nicht mit einem Musiklehrer an einer staatlichen Schule zu verwechseln. Die Qualifikationsanforderungen an einen diplomierten Musiklehrer sind geringer. Es reicht in diesem Fall die Mittlere Reife und das Bestehen der künstlerischen Aufnahmeprüfung, um eine entsprechende Ausbildung an einer Musikhochschule zu absolvieren. Ein „richtiger“ Musiklehrer im Staatsdienst benötigt darüber hinaus Abitur und ein Zusatzstudium in Pädagogik. Zuweilen unterrichten natürlich auch solche höher qualifizierten Musikpädagogen, die etwa als Abschluss ein Staatsexamen oder gar ein Konzertexamen vorzuweisen haben oder über eine Zusatzqualifikation als Orchestermusiker oder Dirigent verfügen, an einer Musikschule, sofern sie momentan keine Vollzeitstelle in ihrem Beruf finden. Das Angebot an solchen Stellen ist geringer als die Zahl der Hochschulabsolventen.